Vergleichswert ermitteln

Vergleichswertverfahren

Um einen makellosen Vergleichswert zu erhalten, gilt es erstmals vergleichbare Objekte zu finden, weshalb das Vergleichswertverfahren optimal für unbebaute Liegenschaften, allen voran für Baugrundstücke verwendet werden kann. Aber auch bei Reihenhäuser mit gleichen Grundrissen, ähnlicher Grundfläche und Lage kann diese Methode verwendet werden.

Schritt 1: Zuerst gilt es, diverse Objekte mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen aufzutreiben, um diese schließlich objektiv gegenüberzustellen und mit der zu gewünschten Liegenschaft vergleichen zu können. Selbstverständlich müssen die Sachen bereits von der Basis, als auch von den wertbeeinflussenden Umständen vergleichbar sein, andernfalls funktioniert das Verfahren nicht.

Schritt 2: Nun sollte man die Kaufpreise hinsichtlich Schritt 1 dem Wert anpassen. Sind die Geschäfte tatsächlich redlich abgelaufen und wie lange lag der Termin des Verkaufs vom heutigen Stichtag entfernt? - Beide Fragen sind zu beantworten und der Tag der Veräußerung zum heutigen Wert anzupassen.

Schritt 3: Hat man vergleichbare, wertangepasste Liegenschaften gefunden, können die Vergleichsobjekte nun hinsichtlich Lage, Beschaffenheit, Art, Größe, Ausrichtung und weiterer Kriterien gegenüber gestellt werden. Durch Zu- und Abschläge wird somit ein reeller Preis der Liegenschaft ermittelt, die es hinsichtlich des Werts zu bestimmen galt. Abschließend führen unberücksichtigte, marktrelevante Zu- und Abschläge zum tatsächlichen Verkehrswert des Objekts.

Haben Sie alle drei Schritte genau angewendet, kennen Sie nun den Verkehrswert zum Stichtag, also jenen Wert, zu dem das Objekt heute marktangepasst verkauft werden könnte.

Auf Wunsch können auch wir einen Schätzwert für Ihre Liegenschaft ermitteln. Nutzen Sie hierfür einfach nachfolgendes Formular. Im Textfeld können Sie bereits gerne die Adresse oder die Katastralgemeinde, die Einlagezahl und die Grundstücksnummer eingeben. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

- Disclaimer: Ob der Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Ebenso sind Schreib-, Tipp- oder generelle Fehler ausgenommen. 

Marktwertschätzung in Anspruch nehmen.

KONTAKTIEREN SIE UNS!