Die Umgehung.
Es verstrichen die ersten Tage, Monate und Jahre. Eines Tages hatte der junge Immobilienvermittler eine Besichtigung bei einem stattlichen Objekt, inklusive Geschäftslokal im Erdgeschoss. Er bereitete seine Dokumente und das ausgedruckte Exposé vor und wartete. Der Kunde kam, wie telefonisch vereinbart. Mit Argusaugen begutachtete er das Objekt, wollte gefühlt jede kleine Ecke sehen und grübelte. Der Interessent überlegte und stand mitten im Raum, die Finger am Kinn. Schließlich verabschiedete sich der Mann und der Termin war beendet. Einige Tage später rief die Verkäuferin der Liegenschaft an, sie hätte das Objekt nun verkauft und wir sollen es aus der Vermarktung nehmen. Als ich den Namen des Kunden erwähnte, schwor sie, diesen nicht zu kennen.
Einige Monate verstrichen und der junge Mann dachte, etwas könne nicht stimmen. Er fertigte einen Grundbuchauszug an. Es war eine typische Umgehung (Interessent lässt sich beraten und weitere Dienstleistungen erbringen, sucht den Verkäufer heraus und kauft schließlich dort) und besagter Kunde HAT das Objekt gekauft. Der junge Vermittler setzte sein Recht durch und gewann. Die Provision wurde bezahlt.