Einführung des "Erstauftraggeberprinzips" für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen zugunsten von Wohnungssuchenden.
Ein Vermittlungsexperte leistet seine Tätigkeit nicht nur in Vermarktung und Präsentation einer Liegenschaft, als Dienstleister rund um das Thema Immobilien oder im Bereich Beratung, er/sie muss auch zahlreiche Rechtsthematiken umsetzen und einige Gesetze und Verordnungen kennen. Zum Schutz der Kunden hat der Immobilientreuhänder zudem eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
22.02.2022
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